INTENSIV-AUSBILDUNG:
Der Führerschein in 4 Wochen!

Du willst die Führerscheinausbildung in kurzer Zeit hinter Dich bringen? Du bist bereit Dich 4 Wochen lang auf eine effektive Ausbildung zu konzentrieren? Du bist zeitlich flexibel für den festgelegten Zeitraum?

Während der Ausbildungsphase hast Du in der Regel jeden Tag Fahrstunden, zunächst am Simulator – dann im Auto, zusätzlich besuchst du den Theorieunterricht, innerhalb von 7 Werktagen. Die Fahrstundentermine werden von der Fahrschule kurzfristig im Rahmen Deines Ausbildungsplanes festgelegt. Bei diesem intensiven Kurs gehen wir davon aus, dass Du mehr Zeit für die Fahrausbildung investieren kannst. Auch wenn wir uns nach allen Kräften bemühen, Dir zum Führerschein zu verhelfen und manchmal sogar Unmögliches möglich machen, kann niemand garantieren, dass Du den Führerschein am Ende der 4 Wochen wirklich hast. Wenn Du Dich beim Fahren lernen schwer tust ist es besser, die Ausbildung zu verlängern als mit einer aussichtslosen Prüfung eine Menge Geld zu verschwenden.

Was ist wichtig und Voraussetzung:
Die Beantragung des Führerscheines ist die Grundlage für die Planung des Intensivkurses. Die Intensiv-Ausbildung kann erst nach Freigabe des Antrages starten. Bei Bearbeitungszeiten von 3-8 Wochen ist es unumgänglich diesen Schritt als erstes nach Anmeldung zu erledigen. Dafür benötigt ihr:

  • Führerscheinantrag
  • biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung
  • Bescheinigung über den Erste Hilfe Kurs
  • ggf. Formulare für das begleitete Fahren

Was passiert wenn…..

… ich nicht zum Theoriekurs erscheinen kann?

Der mit der Fahrschule geschlossene Ausbildungsvertrag bleibt trotzdem gültig. Es können dann erst wieder die Theorieunterrichte des nächsten Kurses besucht werden. Einzellektionen können gegen Entgelt vereinbart werden.

… ich die Intensiv-Ausbildung aus irgend einem Grund abbrechen muss?

Die Führerscheinausbildung wird „normal“ fortgesetzt und alle weiteren Termine zwischen Fahrschule und Fahrschüler abgesprochen.

… ich die Intensiv-Ausbildung aus irgend einem Grund abbrechen muss?

Die Führerscheinausbildung wird „normal“ fortgesetzt und alle weiteren Termine zwischen Fahrschule und Fahrschüler abgesprochen.

… der Prüfauftrag nicht rechtzeitig bei der Fahrschule vorliegt?

Für die rechtzeitige Beantragung des Führerscheins ist allein der Fahrschüler verantwortlich. Wenn der Prüfauftrag vor dem Prüfungstermin noch nicht beim TÜV Koblenz/Prüfstelle Sinzig vorliegt, kann der Fahrschüler nicht zur Prüfung gemeldet werden. Der Ablauf des Kurses wird davon nicht beeinflusst. Sobald der Prüfauftrag bei der beim TÜV Koblenz/Prüfstelle Sinzig eingegangen ist wird von Fahrschule und Fahrschüler gemeinsam ein Prüfungstermin festgelegt.

… ich noch nicht bereit für die Prüfung bin?

Es ist gesetzlich festgelegt, dass ein Fahrlehrer den Fahrschüler erst dann zur Prüfung vorstellen darf wenn dieser die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Wenn dieses am Ende des Kurses noch nicht der Fall ist wird die Ausbildung über den ursprünglich geplanten Prüfungstermin hinaus fortgesetzt und ein späterer Prüfungstermin festgelegt. Dem Fahrschüler entstehen dadurch – außer für die erforderlichen zusätzlichen Fahrstunden – keine weiteren Kosten.

… ich Theorieprüfung nicht bestehe?

In diesem Fall darf man nicht zur praktischen Prüfung antreten, die Gebühren müssen jedoch trotzdem bezahlt werden. Eine Wiederholung der Theorieprüfung ist frühestens nach zwei Wochen möglich. Dadurch verzögert sich natürlich auch der Ablauf der Intensivausbildung.

… ich die praktische Prüfung nicht bestehe?

Auch hier ist eine Wiederholungsprüfung frühestens nach zwei Wochen möglich. Wichtig ist es nun, weitere Fahrstunden zu nehmen um das Fahren zu optimieren. Die Termine hierfür und der neue Prüfungstermin werden nach Absprache zwischen Fahrschule und Fahrschüler vereinbart.

Bist Du interessiert? Hast Du noch Fragen? Dann komm vorbei – wir beraten Dich individuell!