Wer in der 2-jährigen Probezeit einen Verkehrsverstoß begeht, der im Bereich der Punkte ist, also mindestens 60 € bezahlen muss, dem wird außer dem Bußgeld und eventuellem Fahrverbot auch noch eine Anordnung zum ASF-Seminar erteilt. Das Seminar ist Pflicht und muss innerhalb von 3 Monaten nach Anordnung absolviert sein. Die Anmeldung alleine reicht nicht aus!
Das Seminar besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt. Diese muss zwischen der 1. und 2. Sitzung stattfinden. Das komplette Seminar ist ungültig, wenn ein Teil ausgelassen wird.
Mindestanzahl: 6 Teilnehmer, maximal 12 Teilnehmer. Daher empfehlen wir, sich unmittelbar nach Erhalt der Anordnung zum ASF-Seminar anzumelden. Wenn kein Platz mehr frei ist und dadurch die Frist überschritten wird, wird die Fahrerlaubnis solange entzogen, bis das Seminar absolviert wurde.
Eine vertragliche Anmeldung ist jederzeit während unserer allgemeinen Öffnungszeiten möglich.